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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.02.2023 - VerfGH 8/23.VB-2, VerfGH 9/23.VB-2   

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https://dejure.org/2023,3258
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.02.2023 - VerfGH 8/23.VB-2, VerfGH 9/23.VB-2 (https://dejure.org/2023,3258)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.02.2023 - VerfGH 8/23.VB-2, VerfGH 9/23.VB-2 (https://dejure.org/2023,3258)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - VerfGH 8/23.VB-2, VerfGH 9/23.VB-2 (https://dejure.org/2023,3258)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 106/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs aufgrund des Vorwurfs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.02.2023 - VerfGH 8/23
    Die Auslegung und Anwendung des maßgebenden einfachen Rechts einschließlich des Prozessrechts sind grundsätzlich alleinige Aufgaben der zuständigen Fachgerichte (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 30. August 2022 - VerfGH 106/21.VB-1, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unzureichend

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.02.2023 - VerfGH 8/23
    Nur wenn die Zulassung der Rechtsbeschwerde objektiv nahe liegt, kann im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung, gegen die eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist, von einer verfassungswidrigen Nichtzulassung auszugehen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2020 - 2 BvR 1206/19, juris, Rn. 22; VerfGH NRW, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 19/20.VB-3, juris Rn. 20).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - VerfGH 131/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.02.2023 - VerfGH 8/23
    bb) Mangels Auseinandersetzung mit diesen Ausführungen des Landgerichts legen die Beschwerdeführer auch nicht ausreichend dar, dass die angefochtenen Beschlüsse unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und deshalb unter Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG objektiv willkürlich sein könnten (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 12).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 110/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein familiengerichtliches Kindschaftsverfahren

    cc) Soweit er die Annahme des Oberlandesgerichts, wonach auch durch Induzierung eine psychische Realität entstehen könne, die zu schützen sei und eine Entscheidung gegen den Kindeswillen als nicht kindeswohlgemäß erscheinen lasse, als willkürlich erachtet, legt er nicht hinreichend dar, dass die angegriffene Entscheidung insoweit unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und mithin objektiv willkürlich sein könnte (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 153/20.VB-3, juris, Rn. 9, vom 7. Februar 2023 - VerfGH 8/23.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 28. Februar 2023 - VerfGH 7/22.VB-1, juris, Rn. 15).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - VerfGH 86/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend zivilrechtliche Ansprüche nach einem

    aa) Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung des Willkürverbots gemäß Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG rügt, legt sie nicht hinreichend dar, dass die angegriffenen Entscheidungen unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und mithin objektiv willkürlich sein könnten (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 153/20.VB-3, juris, Rn. 9, vom 7. Februar 2023 - VerfGH 8/23.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 28. Februar 2023 - VerfGH 7/22.VB-1, juris, Rn. 15).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 19/24
    Die Auslegung und Anwendung des maßgebenden einfachen Rechts einschließlich des Prozessrechts sind grundsätzlich alleinige Aufgaben der zuständigen Fachgerichte (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Februar 2023 - VerfGH 8/23.VB-2 u. a., juris, Rn. 5).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 114/23
    Die Auslegung und Anwendung des maßgebenden einfachen Rechts einschließlich des Prozessrechts sind grundsätzlich alleinige Aufgaben der zuständigen Fachgerichte (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Februar 2023 - VerfGH 8/23.VB-2 u. a., juris, Rn. 5).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 122/23
    Die Auslegung und Anwendung des maßgebenden einfachen Rechts einschließlich des Prozessrechts sind grundsätzlich alleinige Aufgaben der zuständigen Fachgerichte (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Februar 2023 - VerfGH 8/23.VB-2 u. a., juris, Rn. 5).
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